Vaterschaftsurlaub und Erhöhung EO-Beitrags­satz ab 1. Januar 2021

22. Oktober 2020

Die Einführung eines über die Erwerbsersatz­ordnung (EO) entschädigten Vater­schafts­urlaubs wurde in der Volks­abstimmung vom 27. September 2020 mit einer Mehrheit von 60,3 Prozent angenommen.

An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2020 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2021 festgelegt. 

Alle erwerbstätigen Väter sowie Väter, die ein Arbeitslosen­taggeld beziehen, haben ab dem 1. Januar 2021 das Recht auf einen zweiwöchigen Vater­schafts­urlaub. Sie können diesen Urlaub innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes beziehen, am Stück oder verteilt auf einzelne Tage. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbs­einkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Die Entschädigung kann beantragt werden, sobald der Urlaub vollständig bezogen wurde.

Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitrags­satz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,5 Prozent erhöht. Arbeit­nehmende und Arbeit­gebende bezahlen somit neu je 5,3 Prozent AHV/IV/EO-Beiträge.