Wie geht es weiter nach dem Ja zur AHV?

28. September 2022

Am 25. September 2022 haben die Stimmberechtigen die Vorlagen zur AHV und zur Mehrwertsteuererhöhung angenommen.

Die neuen Bestimmungen dieser ersten Reform der AHV seit 25 Jahren werden schrittweise eingeführt. Aktuell sieht es so aus, dass die Um­setzung ab dem 1. Januar 2024 erfolgt. Das bedeutet für das Jahr 2023 ergeben sich keine Änderungen und Fragen zur Rente ab 2024 lassen sich aktuell noch nicht beantworten. Ebenso ist es nicht möglich, Renten­berechnungen nach den neuen Bestimmungen zu machen.

Die SVA St.Gallen wird aber umgehend informieren, sobald mehr bekannt ist. Grund­sätzliche Informationen zur AHV-Reform gibt das Bundesamt für Sozialversicherungen. Dort stehen auch zwei Tools zur Verfügung. Sie ermöglichen die Abfrage des neuen Referenzalters für Frauen und die Abfrage von Rentenzuschlägen und Kürzungssätzen für Frauen der Übergangsgeneration.