Wechselmöglichkeit im vereinfachten Abrechnungsverfahren nutzen

5. Juni 2025

Das vereinfachte Verfahren (VAV) ist hauptsächlich für kurzfristige oder im Umfang geringe Arbeitsverhältnisse gedacht.

Es erleichtert Arbeitgebenden die Abrechnung der Sozial­versicherungs­beiträge und gleichzeitig der Steuern. Seit dem 1. Januar 2025 wird zusätzlich zum bisherigen vereinfachten Abrechnungs­verfahren (VAV) ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren «plus» (VAVplus) für Angestellte in Privathaushalten angeboten. Es entspricht dem bisherigen Abrechnungsverfahren, mit dem Unterschied, dass die Abrechnung der Prämien für die Unfallversicherung durch die Ausgleichskassen erfolgt.

Die SVA St.Gallen bietet allen, die bereits vereinfacht abrechnen und einige Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit, einfach und unbürokratisch zu VAVplus zu wechseln.

Weitere Informationen zu den vereinfachten Abrechnungsverfahren.
Weitere Informationen zum Wechsel zu VAVplus.

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