23. Januar 2026
Ende November 2025 haben die der SVA St.Gallen angeschlossenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Informationen und Unterlagen für die Lohndeklaration 2025 erhalten.
Gerne erinnern wir Sie an die Einreichfrist bis 30. Januar 2026. Bitte beachten Sie: Für später eingereichte Dokumente können Verzugszinsen entstehen.
Für die Einreichung der Lohndeklaration empfehlen wir die Vorteile von AHVeasy zu nutzen. Weitere Informationen sowie das Formular für die Lohndeklaration sind online abrufbar.
AHVeasy
Lohndeklaration