5. Januar 2026
Die SVA St.Gallen hat über den Jahreswechsel rund 44‘000 Einladungsschreiben an Haushalte verschickt, die voraussichtlich Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV) haben.
Die voraussichtlich anspruchsberechtigen Personen werden jeweils von der SVA St.Gallen direkt angeschrieben. Sie erhalten mit dem Schreiben die notwendigen Login-Daten, um direkt auf ein vorausgefülltes Anmeldeformular zu gelangen. Diese Vereinfachung für die Anmeldung hat sich bewährt.
Für alle, die keine Post von der SVA St.Gallen erhalten haben, steht ein Online-Anmeldeformular zur Verfügung, das eine einfache Anmeldemöglichkeit bietet.
Ganzjähriger Anspruch nicht verpassen
Bitte beachten Sie für einen ganzjährigen Anspruch unbedingt die Einreichfrist bis 31. März 2026. Bei Anträgen, die nicht fristgemäss eingereicht werden, wird die allfällige Prämienverbilligung erst ab dem Monat der Anmeldung berechnet.
Ebenfalls auf der Webseite finden sich ein Online-Rechner, um den mutmasslichen Anspruch zu prüfen und Erklärvideos.