7. Januar 2023
Die SVA St.Gallen hat über den Jahreswechsel mehr als 42'000 Antragsschreiben an Haushalte verschickt, die voraussichtlich Anrecht auf eine Individuelle Prämienverbilligung haben.
Die angeschriebenen Personen werden jeweils anhand der relevanten Steuerdaten ermittelt. Diese voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen können bis am 31. März 2023 ihre Anmeldung elektronisch einreichen. Dieselbe Frist gilt auch für alle, die nicht direkt angeschrieben worden sind. Seit Anfang Januar kann das Anmeldeformular online ausgefüllt werden.
Weitere Informationen, drei Erklärvideos und ein Online-Rechner stehen zur Verfügung. Der Rechner ermöglicht es, provisorisch zu ermitteln, ob allenfalls ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht.