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Zum vereinfachten Abrechnungsverfahren plus (VAVplus) wechseln

Seit 1. Januar 2025 gibt es das vereinfachte Abrechnungsverfahren plus. Es entspricht dem bisherigen Abrechnungsverfahren mit dem Unterschied, dass die Abrechnung der Prämien für die Unfallversicherung durch uns erfolgt. Wer bereits das vereinfachte Abrechnungsverfahren für die Sozialversicherungsbeiträge inkl. Steuern für Angestellte im Privathaushalt nutzt, kann zu VAVplus wechseln.

Eine Anmeldung zum VAVplus muss bis 31.12. des laufenden Jahres für das Folgejahr gemeldet werden.

Was müssen Sie tun?

Der Wechsel ist ganz einfach:
  • machen Sie uns über das Online-Formular auf dieser Seite einige wenige Angaben
  • kündigen Sie die bestehende Unfallversicherung rechtzeitig