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Pflegefinanzierung (PF)

Leben Sie in einem Alters- und Pflegeheim und benötigen Pflege? Dann müssen Sie nur einen Teil der Pflegekosten bezahlen. Die restlichen Kosten über­nehmen die Kranken­kasse und der Staat.             

Die Betreuungs- und Aufenthalts­kosten bezahlen Sie entweder selber oder werden Ihnen bei den Ergänzungs­leistungen angerechnet.

Es gibt keine Anpassung der Höchstansätze für das Jahr 2026.

Sie haben Anspruch auf Pflege­finanzierung, wenn Sie in ein kantonal anerkanntes Alters- und Pflege­heim eintreten und in der Schweiz grund­versichert sind.

Wohnten Sie vor dem Heim­eintritt schon im Kanton St.Gallen? Dann wird Ihr Anspruch direkt vom Leistungs­erbringer (Heim) bei der SVA St.Gallen geltend gemacht. Hatten Sie Ihren Wohn­sitz vor dem Heim­eintritt in einem anderen Kanton? Dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle im bisherigen Wohn­kanton.

Für die Berechnung sind die Pflege­kosten exklusive MiGeL relevant. Die Kosten für Unter­kunft, Verpflegung und Betreuung sind nicht massgeblich. Wenn die gesamten Pflege­kosten den Maximal­ansatz des Kantons St.Gallen übersteigen, tragen Sie diese Mehr­kosten selbst.

Von Ihren Pflege­kosten werden der Beitrag der Kranken­versicherung und Ihr Selbst­behalt (maximal CHF 23.00 pro Tag) abgezogen. Das ergibt die Rest­kosten für die Pflegefinanzierung.

Berechnungsbeispiel

Pflegekosten im Heim (Tagestaxe Pflegestufe 12)

CHF 302.40

abzüglich Anteil Krankenversicherung (max. CHF 115.20 pro Tag)

– CHF 115.20

Zwischentotal

CHF 187.20

Selbstbehalt (max. 20% von CHF 115.20 pro Tag)

– CHF 23.00

Restkosten pro Tag

CHF 164.20

Die SVA St.Gallen zahlt die Rest­kosten direkt dem Leistungserbringer (Heim/Tagesstruktur) aus.

Antrag

Für die Auszahlung der Restfinanzierung der Pflegekosten stellt der Leistungserbringer (kantonal anerkanntes Heim/Tagesstruktur/Hospiz) der SVA St.Gallen einen Antrag zu.

Der Anspruch kann maximal für sechs Monate rückwirkend geltend gemacht werden. Sie werden automatisch informiert, sobald ein Antrag vom Leistungserbringer bei uns eingereicht wird.

Die SVA St.Gallen zahlt die Restkosten monatlich dem Leistungs­erbringer (Heim / Tagesstruktur) aus. Finanziert werden die Kosten jedoch von der Wohn­gemeinde vor Heimeintritt.

Sobald ein Anspruch auf Pflegefinanzierung besteht (üblicherweise ab Pflegestufe 3) meldet uns der Leistungserbringer sämtliche Änderungen automatisch:

  • Pflegestufe und Pflegetaxe
  • Hotellerie- und Betreuungskosten
  • definitive und vorübergehende Austritte (z.B. Spitalaufenthalte)