Leben Sie in einem Alters- und Pflegeheim und benötigen Pflege? Dann müssen Sie nur einen Teil der Pflegekosten bezahlen. Die restlichen Kosten übernehmen die Krankenkasse und der Staat.
Die Betreuungs- und Aufenthaltskosten bezahlen Sie entweder selber oder werden Ihnen bei den Ergänzungsleistungen angerechnet.
Es gibt keine Anpassung der Höchstansätze für das Jahr 2026.
Sie haben Anspruch auf Pflegefinanzierung, wenn Sie in ein kantonal anerkanntes Alters- und Pflegeheim eintreten und in der Schweiz grundversichert sind.
Wohnten Sie vor dem Heimeintritt schon im Kanton St.Gallen? Dann wird Ihr Anspruch direkt vom Leistungserbringer (Heim) bei der SVA St.Gallen geltend gemacht.
Hatten Sie Ihren Wohnsitz vor dem Heimeintritt in einem anderen Kanton? Dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle im bisherigen Wohnkanton.
Für die Berechnung sind die Pflegekosten exklusive MiGeL relevant. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung sind nicht massgeblich. Wenn die gesamten Pflegekosten den Maximalansatz des Kantons St.Gallen übersteigen, tragen Sie diese Mehrkosten selbst.
Von Ihren Pflegekosten werden der Beitrag der Krankenversicherung und Ihr Selbstbehalt (maximal CHF 23.00 pro Tag) abgezogen. Das ergibt die Restkosten für die Pflegefinanzierung.
Berechnungsbeispiel
| Pflegekosten im Heim (Tagestaxe Pflegestufe 12) | CHF 302.40 |
| abzüglich Anteil Krankenversicherung (max. CHF 115.20 pro Tag) | – CHF 115.20 |
| Zwischentotal | CHF 187.20 |
| Selbstbehalt (max. 20% von CHF 115.20 pro Tag) | – CHF 23.00 |
| Restkosten pro Tag | CHF 164.20 |
Die SVA St.Gallen zahlt die Restkosten direkt dem Leistungserbringer (Heim/Tagesstruktur) aus.
Für die Auszahlung der Restfinanzierung der Pflegekosten stellt der Leistungserbringer (kantonal anerkanntes Heim/Tagesstruktur/Hospiz) der SVA St.Gallen einen Antrag zu.
Der Anspruch kann maximal für sechs Monate rückwirkend geltend gemacht werden. Sie werden automatisch informiert, sobald ein Antrag vom Leistungserbringer bei uns eingereicht wird.
Die SVA St.Gallen zahlt die Restkosten monatlich dem Leistungserbringer (Heim / Tagesstruktur) aus. Finanziert werden die Kosten jedoch von der Wohngemeinde vor Heimeintritt.
Sobald ein Anspruch auf Pflegefinanzierung besteht (üblicherweise ab Pflegestufe 3) meldet uns der Leistungserbringer sämtliche Änderungen automatisch: