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Dokumente und Formulare für Heime

Neuigkeiten und Nützliches für die Zusammenarbeit mit der SVA St.Gallen finden Sie hier.

News

Formulare 


Nützliches für den Arbeitsalltag

Der Online-Antrag Antrag Pflegefinanzierung kann sofort bei Heimeintritt eingereicht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bewohnerin / der Bewohner EL bezieht oder welche Pflegestufe angewendet wird. Für die erste Prüfung ist keine Heimrechnung mehr nötig. Die SVA St.Gallen informiert die zuständige Gemeinde und die Bewohnerin / den Bewohner über den Antrag und die Auszahlung der Restfinanzierung. Das Heim erhält eine Kopie.

Mit Medidata-Schnittstelle

Die Rechnungen für Bewohnende mit Pflegefinanzierungsanspruch im Kanton St.Gallen übermitteln Sie uns monatlich beim Rechnungslauf via Medidata. Die Auszahlung erfolgt innerhalb weniger Tage. Allfällige Veränderungen der EL werden der EL-Abteilung automatisch gemeldet.

Für Personen ohne Restfinanzierungsanteil erhalten wir keine Rechnung via Medidata. Wir benötigen daher die erste Rechnung nach dem Heimeintritt. Danach nur noch, wenn sich etwas geändert hat (Pflegestufe, Pflegetaxe, Betreuungstaxe, Hotelleriekosten). Übermitteln Sie uns die Rechnung mit folgendem Online-Formular  Rechnungsübermittlung.

Ohne Medidata-Schnittstelle

Bitte reichen Sie uns monatlich die gesamte Bewohnerrechnung über folgendes Online-Formular Rechnungsübermittlung ein.