Berufliche Eingliederung setzt auf Erwerbsfähigkeit

15. Juli 2025

Die Invalidenversicherung (IV) unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Problemen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Es gilt der Grundsatz «Eingliederung vor Rente»: Erst wenn alle Eingliederungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, wird der Anspruch auf eine Rente geprüft.

Der Fokus auf die Eingliederung wurde mit den letzten Gesetzesrevisionen 2008, 2012 und 2022 verstärkt. Diese verstärkte Ausrichtung auf die berufliche Eingliederung zeigt Wirkung. Die Zahl der Personen, die an Eingliederungsmassnahmen teilgenommen haben, hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen: 2024 waren es über 57'700 Personen, 1900 mehr als im Vorjahr (2023) und dreimal mehr als 2008.

Erwerbsfähigkeit wieder herstellen
Rund 41'000 Personen haben 2024 den beruflichen Eingliederungsprozess abgeschlossen. Davon konnten 46 Prozent mit einer Anstellung im ersten Arbeitsmarkt integriert werden, weitere 15 Prozent sind wieder erwerbsfähig für den ersten Arbeitsmarkt, aber noch ohne Anstellung. Bei rund 37 Prozent war eine berufliche Eingliederung aus diversen Gründen nicht oder noch nicht möglich. Diese Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr praktisch unverändert.

Insgesamt waren 2024 in etwas mehr als der Hälfte der Fälle der Beziehenden von beruflichen Eingliederungsmassnahmen (53 Prozent) psychische Krankheiten die Invaliditätsursache, gefolgt von Krankheiten der Knochen und Bewegungsorgane (15 Prozent), Geburtsgebrechen (11 Prozent) und Unfällen (9 Prozent). Diese Zusammensetzung hat sich im Vergleich zu 2023 nicht wesentlich verändert.

Mehr Informationen zur Beruflichen Integration 
Hintergrundbericht des Bundesamts für Sozialversicherungen.