Versicherte Personen, die in ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit gesundheitlich eingeschränkt sind, sollten sich möglichst schnell bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons anmelden. Nach Erhalt der Anmeldung wird abgeklärt, ob Anpassungen im Betrieb vorgenommen werden können oder eine Neuorientierung angezeigt ist. Ein Anspruch auf eine IV-Rente wird erst geprüft, wenn sämtliche Massnahmen beruflicher Art ausgeschöpft wurden.