Leistungen der IV

Versicherte Personen, die in ihrer selbständigen Erwerbs­tätigkeit gesund­heitlich ein­geschränkt sind, sollten sich möglichst schnell bei der IV-Stelle ihres Wohn­sitzkantons anmelden. Nach Erhalt der Anmeldung wird ab­geklärt, ob Anpassungen im Betrieb vor­genommen werden können oder eine Neu­orientierung an­gezeigt ist. Ein Anspruch auf eine IV-Rente wird erst geprüft, wenn sämt­liche Mass­nahmen beruflicher Art aus­geschöpft wurden.