AHV/IV-Minimalrente steigt um 30 Franken

18. Oktober 2022

Die Renten der AHV und der IV werden ab dem 1. Januar 2023 um 2,5 Prozent erhöht. Damit passt der Bundesrat die AHV/IV-Renten den aktuellen Preis- und Lohnentwicklungen an.

Die Minimalrente beträgt neu 1225 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitrags­bereich und bei den Ergänzungs­leistungen vorgenommen.

Der Bundesrat prüft in der Regel alle zwei Jahre, ob eine Anpassung der AHV/IV-Renten angezeigt ist. Der Entscheid stützt sich auf die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission ab und basiert auf dem arith­metischen Mittel aus dem Preis- und dem Lohn­index (Mischindex).

Mehr Rente, mehr Ergänzungsleistungen

Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1195 auf 1225 Franken pro Monat, die Maximal­rente von 2390 auf 2450 Franken (Beträge bei voller Beitrags­dauer). Bei den Ergänzungs­leistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebens­bedarfs angepasst von 19'610 auf 20’100 Franken pro Jahr für Allein­stehende, von 29'415 auf 30'150 Franken für Ehepaare und auf 10'515 Franken für Kinder über 11 Jahre sowie auf 7380 Franken für Kinder unter 11 Jahren. Die Mindest­beiträge der Selbständig­erwerbenden und der Nichterwerbs­tätigen für AHV, IV und EO werden von 503 auf 514 Franken pro Jahr erhöht, der Mindest­beitrag für die freiwillige AHV/IV von 958 auf 980 Franken.

Aktuell kann die SVA St.Gallen noch keine ver­bindlichen Angaben zu individuellen Renten­höhen machen. Die neue Höhe der monat­lichen Renten/Hilflosen­entschädigung erfahren unsere Kundinnen und Kunden mit der ersten Aus­zahlung am 6. Januar 2023. Den Steuer­ausweis mit den im Jahr 2022 bezogenen Leistungen erhalten Sie bis Ende Januar 2023.

Weitere Informationen zu Neuerungen auf das kommende Jahr werden in den kommenden Wochen folgen.

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